Reisen mit Tier

Ratgeber

Reisen mit Hund oder Katze: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung, Mikrochip, Sonderregeln für UK, Autofahrten, Flug, Mittelmeer-Prophylaxe und Checkliste.

Im Urlaub an der Nordsee, bei Freund:innen in Südfrankreich oder zur Oma nach Wien – viele Halter:innen möchten ihren Hund oder ihre Katze am liebsten mitnehmen. Rechtlich ist das innerhalb der EU gut geregelt, praktisch bleibt es jedoch eine Aufgabe mit Vorlauf: Impfungen brauchen Wartezeiten, Einreisen in bestimmte Länder verlangen Bandwurmbehandlungen, und im Auto gelten Tiere als Ladung. Dieser Ratgeber fasst die aktuellen Anforderungen zusammen und zeigt, wie Reisen mit Tier sicher gelingt.

Der EU-Heimtierausweis

Das zentrale Dokument ist der blaue EU-Heimtierausweis, geregelt in Verordnung (EU) 576/2013. Er gilt für Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Eingetragen werden Halterdaten, Tierdaten, die Chip-Nummer, die Tollwutimpfung und weitere relevante Behandlungen (zum Beispiel Bandwurmbehandlungen für bestimmte Länder).

Ausgestellt wird der Ausweis ausschließlich von amtlich ermächtigten Tierärzt:innen. Welche Praxen in Ihrer Umgebung ermächtigt sind, erfahren Sie über die Landestierärztekammer oder direkt beim Veterinäramt. Das Mindestalter des Tieres für die Einreise in einen anderen EU-Staat liegt bei 15 Wochen. Die EU-Verordnung gilt unter dem neuen Tiergesundheitsrecht weiter; die ersten größeren Anpassungen werden frühestens im Jahr 2026 wirksam.

Mikrochip und Tollwutimpfung: die Reihenfolge entscheidet

Voraussetzung für einen gültigen EU-Heimtierausweis ist ein ISO-konformer Mikrochip (ISO 11784/11785). Tätowierungen als Kennzeichnung sind nur noch anerkannt, wenn sie vor dem 4. Juli 2011 angebracht wurden und gut lesbar sind. Mehr zu Chip und Registrierung finden Sie im Ratgeber Chippen und Registrierung.

Entscheidend für die Reisefähigkeit ist die Reihenfolge: Erst wird gechippt, dann geimpft. Eine Tollwutimpfung ohne vorher vorhandenen Chip gilt EU-rechtlich als ungültig – sie müsste nach der Chip-Implantation nachgeholt werden.

Für die Tollwutimpfung selbst gelten feste Fristen:

  • Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein.
  • Die erste Grenzüberschreitung ist erst 21 Tage nach der Erstimpfung erlaubt.
  • Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Herstellerangabe des Impfstoffs, üblich sind drei Jahre.
  • Auffrischungsimpfungen sind lückenlos nachzuweisen; wer die Frist verpasst, beginnt rechtlich wieder mit Erstimpfung plus 21-Tage-Wartezeit.

Wer also kurzfristig einen Urlaub plant und noch keine Tollwutimpfung hat, muss den Termin spätestens vier Wochen vor Reiseantritt beim Tierarzt einplanen.

Reisen in Drittländer außerhalb der EU

Für sogenannte nicht-gelistete Drittländer (zum Beispiel Serbien, Türkei, Marokko, Georgien) gelten zusätzliche Anforderungen. Vor der Wiedereinreise in die EU ist ein Tollwut-Antikörpertest nötig: Mindestens dreißig Tage nach der Tollwutimpfung wird Blut abgenommen und in einem EU-zugelassenen Labor auf einen Titer von mindestens 0,5 Internationalen Einheiten pro Milliliter geprüft. Ab der Blutentnahme gilt eine Wartezeit von drei Monaten, bevor die Einreise zurück in die EU möglich ist. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn Sie lediglich im Transit durch ein nicht-gelistetes Land fahren.

UK, Irland, Malta, Norwegen, Finnland: Bandwurmbehandlung

Wer mit einem Hund nach Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen oder Finnland einreist, muss ihn im Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden vor Einreise tierärztlich gegen den Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) behandeln lassen – mit Praziquantel oder Epsiprantel. Die Behandlung wird im Heimtierausweis dokumentiert. Bei Verstoß droht Zurückweisung an der Grenze oder, in den strengen Fällen Malta und UK, eine kostenpflichtige Quarantäne. Für Katzen entfällt die Pflicht; sie übertragen den Erreger nicht.

Flugreisen: IATA-Regeln und Grenzen der Transportart

Die Luftfahrtregeln legt die IATA in ihren Live Animal Regulations fest, Fluglinien setzen sie auf Grundlage eigener Zusatzbestimmungen um. Kleine Hunde und Katzen (Gesamtgewicht inklusive Box meist bis acht Kilogramm, je nach Airline) dürfen in der Kabine mitfliegen; größere Tiere reisen im druckregulierten Frachtraum in einer IATA-konformen Hartplastikbox. Die IATA rät ausdrücklich von einer Sedierung vor dem Flug ab – sie beeinträchtigt Herz-Kreislauf-System und Thermoregulation und erhöht das Risiko tödlicher Zwischenfälle.

Besonders gefährdet sind brachyzephale Rassen wie Französische und Englische Bulldoggen, Mops, Boxer oder Perserkatzen. Viele Fluglinien transportieren sie gar nicht mehr. Planen Sie Flugreisen deshalb frühzeitig und klären Sie die Bedingungen direkt mit der Airline.

Autofahrten: Tiere sind Ladung

Nach § 22 Straßenverkehrsordnung gelten Tiere im Auto als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie weder sich selbst noch die Insassen gefährden. In der Praxis haben sich drei Varianten durchgesetzt:

  • Transportbox im Kofferraum, idealerweise quer zur Fahrtrichtung. Die sicherste Variante laut ADAC und Allianz Zentrum für Technik.
  • Trenngitter zwischen Kofferraum und Fahrgastraum – sinnvoll in Kombikarossen mit sicherem Untergrund für die Pfoten.
  • Sicherheitsgurt-Systeme aus dem Zubehörhandel. Hier ist Vorsicht geboten: Ein normaler Fahrzeugsicherheitsgurt direkt an Halsband oder Standard-Hundegeschirr kann bei einem Aufprall zu Strangulation oder schweren Verletzungen führen. Nur Systeme mit Crashtest-Zertifikat verwenden.

Pausen im Sommer nur im Schatten, mit offener Tür und Aufsicht – nie im geschlossenen Auto, auch nicht „kurz". Details dazu im Ratgeber Sommerhitze und Hitzschlag.

Reisekrankheit und Stress

Viele Tiere gewöhnen sich gut ans Auto, wenn sie frühzeitig, in kleinen Portionen und mit positiver Verknüpfung (Spaziergang am Ziel, Leckerli, Ruhe) trainiert werden. Kommt es trotzdem zu Übelkeit, hat sich Maropitant (Markenname Cerenia) bewährt – ein zugelassenes, nicht sedierendes Antiemetikum, das etwa zwei Stunden vor Fahrtantritt eingegeben wird. Homöopathische Mittel haben in aussagekräftigen Studien keinen nachgewiesenen Nutzen gezeigt.

Mittelmeer-Urlaub: Parasitenschutz mitdenken

Wer mit dem Hund nach Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Kroatien oder in die Türkei reist, sollte sich vorher mit dem Thema Mittelmeerkrankheiten befassen: Leishmaniose (Sandmücken), Ehrlichiose, Babesiose und Dirofilariose (Herzwurm). ESCCAP empfiehlt als Sandmückenschutz das Halsband Scalibor mit Deltamethrin (Wirkdauer bis sechs Monate) – es ist das einzige in Europa zugelassene Band mit offiziell dokumentierter Sandmücken-Wirksamkeit. Das verbreitete Seresto-Halsband schützt laut Zulassung nur gegen Zecken und Flöhe. Für die Herzwurm-Prophylaxe stehen Präparate mit Moxidectin oder Milbemycin zur Verfügung. Ausführlich im Ratgeber Mittelmeerkrankheiten beim Hund.

Checkliste vor der Reise

  • Sechs Wochen vorher: Termin bei einer tierärztlichen Praxis; Ausweis, Chip und Impfstatus prüfen lassen.
  • Bei Bedarf Tollwut-Auffrischung, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt.
  • Individuelle Parasitenprophylaxe (Zeckenschutz, Sandmücken, Bandwurm) nach ESCCAP-Beratung.
  • Unterkunft mit Tier rückbestätigen lassen; Hundestrände und Leinenpflichten am Reiseziel klären.
  • Registrierung bei TASSO oder FINDEFIX aktualisieren, Urlaubskontaktnummer hinterlegen.
  • Reiseapotheke: Zeckenzange, Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel, Reiseübelkeits-Medikament (nach Absprache), Dauermedikamente.
  • Bei Flug: Boxabmessungen der Airline prüfen, Box rechtzeitig anschaffen und Tier daran gewöhnen.
  • Für UK, Irland, Malta, Norwegen oder Finnland: Bandwurmtermin 24–120 Stunden vor Einreise.

Wenn Sie ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchten

Immer wieder kommen Halter:innen aus dem Urlaub mit einem Streunertier im Gepäck zurück. Rechtlich gilt: Ohne ordentlichen Ausweis, Chip und gültige Tollwutimpfung darf kein Tier in die EU verbracht werden. Tiere jünger als 15 Wochen dürfen EU-weit nicht einreisen. Animal-Rescue-Importe mit mehreren Tieren sind bei den Veterinärbehörden meldepflichtig; im gewerblichen Transport greift zusätzlich das TRACES-Meldesystem.

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass illegale Welpenimporte aus Rumänien, Ungarn und Polen weiterhin ein großes Problem sind. Wer ein Auslandstier übernehmen möchte, geht den Weg über eine seriöse Tierschutzorganisation mit TRACES-Meldung – Details im Ratgeber Auslandshunde: Adoption und Eingewöhnung.

Im Tierheim Hannover

Wenn Sie vor der Reise unsicher sind, welche Impfungen noch offen sind oder ob ein Bandwurmtermin nötig ist, empfehlen wir Ihnen eine ermächtigte tierärztliche Praxis in Hannover. Bei Rückfragen zum Heimtierausweis, zu TASSO-Registrierung und Chipnummer helfen unsere Mitarbeiter:innen im Tierheim gerne weiter – insbesondere dann, wenn Sie ein Tier adoptiert haben, das bei uns gechippt wurde.

Fachquellen

  • Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.
  • Verordnung (EU) Nr. 577/2013 zur Ausführung von 576/2013 (Ausweismuster, Bandwurmbehandlung).
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Informationen zur Ein- und Ausreise mit Heimtieren. bmleh.de
  • ESCCAP Deutschland e. V.: Leitlinien zur Reise-Parasitenprophylaxe. esccap.de
  • ADAC und Allianz Zentrum für Technik: Sicherer Tiertransport im Auto. adac.de
  • IATA: Live Animal Regulations. iata.org
  • Deutscher Tierschutzbund e. V.: Reiseinformationen und Warnmeldungen zum illegalen Welpenhandel.
  • TASSO e. V.: Reiseratgeber. tasso.net
Tierheim Hannover | Tierschutzverein

Geprüft / Verfasst von:

Redaktion Tierheim Hannover (st)

Hinter den Beiträgen auf tierheim-hannover.de steht die Redaktion des Tierschutzvereins für Hannover und Umgegend e. V., gegründet 1844. Unsere Themen entstehen aus dem Alltag im Tierheim — aus der Vermittlung, der Pflege und den Fragen, die uns Adoptant:innen Tag für Tag stellen. Jeder Ratgeber wird tierärztlich gegengelesen, bevor er online geht. Wer lieber zuschaut als liest, findet die Videopendants zu vielen Themen auf unserem YouTube-Kanal TierheimTV.

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