Kastration: Wann, warum, wie

Ratgeber

Kastration bei Hund, Katze und Kaninchen: rechtlicher Rahmen, medizinische Indikationen, Zeitpunkt, Risiken und was die aktuelle Studienlage empfiehlt.

„Soll ich meinen Hund kastrieren lassen? Muss ich meine Freigängerkatze überhaupt fragen? Und was ist bei Kaninchen eigentlich der Unterschied zwischen Rammler und Häsin?" Kaum ein Thema in der Tierarztpraxis beschäftigt Halter:innen so sehr wie die Frage nach der Kastration. Früher galt sie als Routineeingriff im ersten Lebensjahr – heute raten Fachgesellschaften zu einer Einzelfallentscheidung. Dieser Ratgeber erklärt, was Kastration ist, wann sie fachlich sinnvoll oder rechtlich geboten ist und wie sich Hund, Katze und Kaninchen im Detail unterscheiden.

Kastration oder Sterilisation – die Begriffe

Beide Eingriffe verhindern Nachwuchs, unterscheiden sich aber im Ergebnis:

  • Bei der Kastration werden die Keimdrüsen entfernt – Hoden beim männlichen Tier, Eierstöcke (gegebenenfalls mit Gebärmutter) beim weiblichen. Die Hormonproduktion endet; der Sexualzyklus und die damit verbundenen Verhaltensweisen fallen weg.
  • Bei der Sterilisation werden lediglich die Fortpflanzungswege (Samenleiter, Eileiter) unterbrochen. Die Tiere bleiben hormonell aktiv und zeigen weiter Läufigkeit oder Rolligkeit, können aber keine Nachkommen mehr zeugen.

In der deutschen Tiermedizin wird fast ausschließlich kastriert. Bei Hündinnen hat sich die Ovariektomie (nur Entfernung der Eierstöcke) als Methode der Wahl bei gesunden jungen Tieren etabliert. Die Ovariohysterektomie (Eierstöcke und Gebärmutter) bleibt Erkrankungen der Gebärmutter vorbehalten.

Was das Tierschutzgesetz sagt

§ 6 Tierschutzgesetz verbietet Amputationen an Wirbeltieren grundsätzlich. Die Kastration ist davon ausgenommen, wenn eine tierärztliche Indikation vorliegt oder wenn sie zur Verhinderung unkontrollierter Vermehrung erforderlich ist. Die sogenannte Routine-Kastration ohne medizinischen oder populations­biologischen Anlass ist damit rechtlich umstritten. Die Bundestierärztekammer empfiehlt daher eine Einzelfallentscheidung, die sich an Rasse, Alter, Gesundheitszustand und Lebenssituation orientiert.

Hund: zwischen Vorbeugung und Vorsicht

Beim Rüden ist die Kastration ein ambulanter Eingriff, bei der Hündin eine Bauchhöhlen-OP mit stationärem Aufenthalt. Medizinische Gründe für eine Kastration sind unter anderem Prostata­erkrankungen und Kryptorchismus beim Rüden, bei der Hündin die Pyometra (lebensbedrohliche Gebärmutter­entzündung, die bis zum zehnten Lebensjahr bei rund einem Viertel der unkastrierten Hündinnen auftritt) und bestimmte Tumor­erkrankungen.

Der oft zitierte starke Schutz vor Mammatumoren bei Kastration vor der ersten Läufigkeit wird heute kritischer gesehen. Die systematische Übersichtsarbeit von Beauvais, Cardwell und Brodbelt (2012) bewertete neun von dreizehn einschlägigen Studien mit hohem Verzerrungsrisiko und kommt zu dem Schluss, dass die Evidenz „schwach" sei und keine klare Handlungsempfehlung trage.

Verhalten lässt sich nicht wegoperieren

Die Hoffnung, ein aggressiver oder unsicherer Hund werde durch Kastration ruhiger, hält nicht, was sie verspricht. Farhoody und Kollegen analysierten 2018 Daten von fast 14.000 Hunden aus dem C-BARQ-Fragebogen und fanden keinen signifikanten Effekt der Kastration auf Aggression gegenüber Bekannten oder Artgenossen. Bei Rüden, die mit sieben bis zwölf Monaten kastriert wurden, stieg die Aggression gegenüber Fremden sogar leicht an. Kastration ist also kein Verhaltensmittel. Bei Aggressions- oder Angstproblemen gehört die Abklärung in die Hand einer Fachtierärztin oder eines Fachtierarztes für Verhaltenskunde.

Risiken und Zeitpunkt

Hündinnen entwickeln nach Kastration häufiger eine Harninkontinenz. Das Risiko ist stark rassen- und größenabhängig: bei kleinen Rassen unter fünf Prozent, bei großen Rassen deutlich höher. Untersuchungen an der TiHo Hannover zeigten bei Riesenschnauzer-Hündinnen Raten um 45 Prozent. Hündinnen mit einer Widerristhöhe über sechzig Zentimetern haben ein etwa zehnfach erhöhtes Risiko.

Hart und Kollegen zeigten 2013 und 2020 rassenspezifisch, dass eine Frühkastration bei Golden Retriever, Labrador und Rottweiler mit einem erhöhten Risiko für Gelenkerkrankungen (Hüftdysplasie, Kreuzbandriss) und bestimmte Tumorarten (Lymphosarkom, Hämangiosarkom) einhergehen kann. Bundestierärztekammer und AVMA empfehlen heute übereinstimmend, große und sehr große Rassen erst nach Abschluss des Körperwachstums zu kastrieren – in der Regel frühestens mit zwölf bis achtzehn Monaten, bei Riesenrassen auch später.

Katze: Kastration als Beitrag zum Tierschutz

Bei der Katze verändert sich der Blick deutlich. Die Zahl unkastrierter Freigängerkatzen und daraus entstehender Streunerpopulationen hat in Deutschland einen Umfang erreicht, der Tierheime und ehrenamtliche Helfer:innen dauerhaft überfordert. Der Deutsche Tierschutzbund verweist auf die oft zitierte Rechnung, dass eine einzige unkastrierte Freigänger­kätzin über ihre Nachkommen in sieben Jahren rechnerisch bis zu 370.000 weitere Tiere hervorbringen kann.

Deshalb erlauben § 13b Tierschutzgesetz und darauf gestützte Katzenschutzverordnungen in mittlerweile über zweitausend deutschen Kommunen die Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung frei laufender Katzen. Das Land Niedersachsen hat 2023 den Beschluss für eine landesweite Katzenschutzverordnung gefasst; mit dem Inkrafttreten werden Freigänger-Katzen ab etwa fünf Monaten flächendeckend kastrations­pflichtig sein. In vielen Städten und Gemeinden Niedersachsens gelten bereits eigene Verordnungen. Fragen Sie im Zweifel beim Ordnungsamt Ihrer Kommune oder bei uns im Tierheim nach.

Medizinisch spricht vieles für die Kastration: deutlich reduziertes Risiko für Pyometra und Mammatumore (die bei der Katze zu rund 85 Prozent bösartig sind), weniger Revierkämpfe und damit ein deutlich geringeres Risiko für FIV- oder FeLV-Infektionen (vgl. Ratgeber FIV/AIDS und FeLV bei Katzen), eine höhere durchschnittliche Lebens­erwartung, weniger Streunen und weniger Verkehrsunfälle.

Kater werden ambulant kastriert (Eingriff rund zehn bis fünfzehn Minuten), Kätzinnen stationär. Der empfohlene Zeitpunkt liegt bei vier bis sechs Monaten, also vor der ersten Rolligkeit. Der Mythos, Katzen müssten „mindestens einmal jung bekommen", ist wissenschaftlich widerlegt – er verursacht in der Praxis mehr Tierleid als irgendeinen nachweisbaren Nutzen.

Kaninchen: Pflicht für gemischte Gruppen

Für Kaninchen ist die Haltung in Paaren oder Gruppen eine fachliche Selbstverständlichkeit (siehe Ratgeber Kaninchen in Paar- und Gruppenhaltung). Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen ist die Rammlerkastration obligatorisch – sonst vermehren sich die Tiere unkontrolliert, und die Häsinnen erleiden durch dauerndes Decken erhebliche gesundheitliche Belastungen.

Rammler können ab zehn bis zwölf Lebenswochen kastriert werden; optimal ist der Zeitraum zwischen drei und fünf Monaten. Häsinnen werden in aller Regel nicht kastriert, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dafür – das Risiko für Uterus­adenokarzinome ist laut Untersuchungen unter anderem der Vetmeduni Wien bei Häsinnen über drei Jahren mit bis zu 80 Prozent außergewöhnlich hoch, Durchschnittsalter der Erkrankten etwa sechs Jahre. Eine prophylaktische Ovariohysterektomie kann deshalb im Einzelfall sinnvoll sein.

Kaninchen sind narkosesensibel und gehören nur in die Hand einer Praxis mit Schwerpunkt Heimtiere. Anders als bei Hunden und Katzen dürfen sie vor der Operation nicht gefastet werden – ihre Darmperistaltik darf nie zum Erliegen kommen.

Die Vier-bis-sechs-Wochen-Regel bei Rammlern

Ein Punkt wird oft übersehen: Nach der Kastration eines geschlechtsreifen Rammlers bleiben im Samenleiter vier bis sechs Wochen lang zeugungsfähige Spermien vorhanden. In dieser Zeit ist strikte räumliche Trennung von unkastrierten Häsinnen Pflicht – sonst folgt trotz Kastration ein Wurf. Bei Frühkastration vor der Geschlechtsreife entfällt diese Wartezeit.

Im Tierheim Hannover

Alle Katzen, Kaninchen und erwachsenen Hunde, die wir vermitteln, sind vor der Abgabe kastriert oder werden – wenn Alter oder Gesundheitszustand eine OP zum jetzigen Zeitpunkt verbieten – unter einer Adoption mit Kastrationsauflage abgegeben. Für Freigängerkatzen ist das ein wichtiger Baustein unseres Tierschutzkonzepts; bei Hunden beraten wir individuell. Wenn Sie eine Kastration planen, sprechen Sie uns vor der Adoption an – wir nennen Ihnen Praxen in Hannover, die mit uns zusammenarbeiten und die Besonderheiten der jeweiligen Tierart beherrschen.

Fachquellen

  • Bundestierärztekammer (BTK): Leitlinien zur Kastration von Hund und Katze.
  • Beauvais, W., Cardwell, J. M., Brodbelt, D. C. (2012): The effect of neutering on the risk of mammary tumours in dogs – a systematic review. Journal of Small Animal Practice 53, 314–322.
  • Farhoody, P., Mallawaarachchi, I., Tarwater, P. M., Serpell, J. A., Duffy, D. L., Zink, C. (2018): Aggression toward Familiar People, Strangers, and Conspecifics in Gonadectomized and Intact Dogs. Frontiers in Veterinary Science 5:18.
  • Hart, B. L., Hart, L. A., Thigpen, A. P., Willits, N. H. (2020): Assisting Decision-Making on Age of Neutering for 35 Breeds of Dogs. Frontiers in Veterinary Science 7:388.
  • American Veterinary Medical Association (AVMA): Spay/neuter policy statements. avma.org
  • Deutscher Tierschutzbund e. V.: Positionspapier Kastration von Katzen.
  • § 6 und § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG). gesetze-im-internet.de
  • Klinik für Kleintiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover: Informationen zur Kastration bei Hund, Katze und Kaninchen.
Tierheim Hannover | Tierschutzverein

Geprüft / Verfasst von:

Redaktion Tierheim Hannover (st)

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