---
title: Fundtier – was tun? — Tierschutzverein Hannover
url: https://tierheim-hannover.de/ratgeber/fundtier-was-tun/
date: 2026-04-22
---

# Fundtier – was tun?

Ein kleiner Hund läuft allein durchs Wohngebiet, eine unbekannte Katze sitzt nassgeregnet auf der Terrasse, ein junger Vogel hockt im Garten: Wer ein Tier findet, steht plötzlich vor einer Reihe praktischer und rechtlicher Fragen. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie im Moment des Fundes tun, wohin Sie sich wenden – speziell in Hannover und der Region –, und warum die Unterscheidung zwischen Haus- und Wildtier entscheidend ist.



Haustier oder Wildtier?



Die erste und wichtigste Entscheidung trennt zwei völlig unterschiedliche Wege. Hunde, Katzen, Ziervögel und Heimtiere sind Fundsachen im Sinne der §§ 965 ff. BGB – sie werden im Tierheim abgegeben, weil dort Halter:innen gesucht und das Tier tierärztlich versorgt wird. Wildtiere (Vögel, Igel, Eichhörnchen, Rehkitze, Greifvögel) gehören in spezialisierte Pflegestellen oder werden meist gar nicht eingesammelt, weil sie keine Waisen sind. Ein falscher Transport kann Wildtiere das Leben kosten.



Sie finden ein Haustier – die ersten Schritte




Ruhe bewahren, Eigenschutz beachten. Ein verschrecktes oder verletztes Tier kann beißen oder kratzen. Nähern Sie sich langsam, sprechen Sie leise, locken Sie mit Futter statt das Tier zu jagen.
Identifikationsmerkmale dokumentieren. Halsband mit Adresse oder Telefonnummer, besondere Farben oder Zeichnungen, Fotos vom Fundort. Ein Mikrochip lässt sich ohne Lesegerät nicht erkennen – er wird später im Tierheim oder in der Tierarztpraxis ausgelesen.
Entscheiden Sie, wie Sie das Tier sichern. Zutrauliche Hunde oder Katzen lassen sich mit Decke ins Auto setzen. Aggressive, scheue oder verletzte Tiere sind ein Fall für Polizei (110), Feuerwehr oder Tierrettung – Polizeifahrzeuge führen oft ein Chip-Lesegerät mit.
Bei Verletzungen geht es direkt in die nächste Tierarztpraxis. In Hannover betreibt die Tierärztliche Hochschule (TiHo) einen Notdienst für Kleintiere (aktuelle Rufnummer auf tiho-hannover.de).
In der Nachbarschaft fragen und auf Social-Media-Gruppen posten. Viele Tiere sind nur wenige Straßen vom Zuhause entfernt entlaufen. Flyer an Fundort-Nähe hängen.




Wohin mit dem Fundtier in Hannover?



Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ist das Tierheim Hannover in Langenhagen der zuständige Fundtier-Pflichtträger (vertragliche Vereinbarung mit der Stadt). Sie können das Tier persönlich vorbeibringen oder nach telefonischer Abstimmung Unterstützung bekommen. Für Gemeinden außerhalb Hannovers ist die jeweilige Kommune zuständig – in vielen Fällen ist die Aufgabe an ein lokales Tierheim (z. B. Burgdorf, Hodenhagen) delegiert. Fragen Sie beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt nach.



Wichtig: Informieren Sie das Ordnungsamt und/oder das Fundbüro zusätzlich schriftlich. Das ist für die behördliche Registrierung und – falls nötig – für die Erstattung der Tierarztkosten relevant.



Was im Tierheim passiert




Das Tier wird auf einen Mikrochip gescannt. Ist es bei TASSO oder FINDEFIX registriert, kommen die Halter:innen oft innerhalb weniger Stunden zurück.
Eine tierärztliche Untersuchung klärt den Gesundheitszustand, impfungsrelevante Lücken werden geschlossen, Parasiten werden behandelt.
Das Tierheim meldet den Fund im Tasso-Suchdienst und bei FINDEFIX, außerdem auf lokalen Plattformen.
Es gilt eine Schutzfrist von in der Regel vier Wochen, in der aktiv nach Halter:innen gesucht wird. Meldet sich niemand, geht das Eigentum nach § 973 BGB mit Ablauf von sechs Monaten auf den Fundtier-Pflichtträger über.
Erst danach wird das Tier vermittelt – an Menschen, die wiederum den Weg durch unsere Vermittlungsgespräche gehen.




Warum Sie das Tier nicht einfach behalten dürfen



„Es hat mich so angesehen – das ist jetzt mein Hund." Nachvollziehbar, aber juristisch falsch. Das Behalten eines gefundenen Tieres ohne Meldung ist nach § 246 Strafgesetzbuch als Fundunterschlagung strafbar. Zudem könnte das Tier einem Menschen fehlen, der seit Tagen in Angst sucht. Und ohne den Gesundheits-Check kann das Tier unentdeckte Infektionen oder Parasiten in Ihren Haushalt bringen – besonders relevant bei Haushalten mit anderen Tieren, Schwangeren oder älteren Menschen.



Wenn Sie das Tier selbst adoptieren möchten und sich kein/e Halter:in meldet, ist das nach Ablauf der Schutzfrist oft unkompliziert möglich. Sprechen Sie das Tierheim offen an.



Wildtier in Not – was tun?



Viele „gefundene" Wildtiere sind keine Notfälle. Ein Jungvogel am Boden wird meist noch von den Eltern versorgt; Rehkitze werden von der Ricke bewusst im Gras abgelegt. Ein menschlicher Geruch oder das Mitnehmen können die natürliche Fürsorge zerstören und das Tier verwaisen lassen. Als Faustregel gilt: beobachten statt eingreifen, und nur handeln, wenn eine deutliche Notlage vorliegt.




Jungvögel ohne Federn oder mit Verletzungen, nach Sturm, aus Katzenmaul gerettet: Kontakt zu einer Wildvogel-Pflegestelle. Der NABU Niedersachsen koordiniert über das NABU-Artenschutzzentrum Leiferde (05373 6677, nabu-hannover.de).
Verletzte oder untergewichtige Igel, Igel tagaktiv oder apathisch, Jungtiere unter 500 Gramm im späten Herbst: Pro Igel e. V. (pro-igel.de) vermittelt regionale Pflegestellen.
Eichhörnchen, die nicht vor Ihnen flüchten, verwaiste Jungtiere: Eichhörnchen Schutz e. V. mit 24/7-Hotline (0176 / 55 37 68 64).
Greifvögel und Eulen: Wisentgehege Springe (05041 5828) oder die Falknerei des NABU.
Rehkitze, Feldhasen: nicht anfassen. Bei akuter Gefahr (freie Straße, Wiese vor der Mahd) Jagdausübungsberechtigte über das Forstamt oder die Polizei erreichen.
Fledermäuse oder andere Wildtiere mit Tollwutverdacht (nach Biss, aus dem Ausland mitgebracht): keine direkte Berührung, Veterinäramt oder LAVES informieren.




Wichtige Grundregel: Wildtiere nicht selbst aufpäppeln. Milch oder Haferflocken sind für Jungvögel meist tödlich. Die erste Stunde entscheidet – im Zweifel beim Tierarzt-Notdienst oder NABU anrufen, bevor Sie füttern.



Finderlohn, Kosten und Eigentum




Tierarzt-Kosten, die Sie als Finder:in verauslagen, können bei der zuständigen Kommune geltend gemacht werden, wenn Sie das Tier als Fundtier gemeldet haben. Ohne schriftliche Meldung gibt es oft keine Erstattung.
Ein Finderlohn ist nach § 971 BGB bei Fundsachen grundsätzlich möglich (bis zu 3 % vom Wert der Sache oberhalb einer Bagatellgrenze). Bei Fundtieren wird er selten eingefordert, ist rechtlich aber nicht ausgeschlossen.
Ihre Eigenpflege des Tieres ersetzt nicht die Meldung. Nehmen Sie das Tier maximal vorübergehend auf, während Sie das Tierheim informieren.




Im Tierheim Hannover



Wir nehmen Fundtiere 365 Tage im Jahr an – das ist unsere kommunale Aufgabe im Auftrag der Landeshauptstadt. Wenn Sie ein Tier finden, rufen Sie uns gern kurz an und bringen es uns vorbei. Die erste Chip-Prüfung entlastet viele Halter:innen innerhalb kürzester Zeit. Für verletzte Tiere empfehlen wir den direkten Weg zur Tierarztpraxis; auf der Rechnung reicht der Vermerk „Fundtier", damit die Abstimmung mit dem Ordnungsamt später sauber läuft. Und wenn Sie sich beim Thema Wildtier unsicher sind, vermitteln wir Sie gern an die zuständige Pflegestelle weiter.







Fachquellen




Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 965 ff. und § 971; Strafgesetzbuch (StGB) § 246 – gesetze-im-internet.de
Tierschutzgesetz (TierSchG) § 2 – Obhutspflicht. gesetze-im-internet.de
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML): Umgang mit Fundtieren in Niedersachsen. ml.niedersachsen.de
Tierärztekammer Niedersachsen: tknds.de
TASSO e. V.: tasso.net; Deutscher Tierschutzbund – FINDEFIX: findefix.com
NABU Niedersachsen / Artenschutzzentrum Leiferde: nabu-niedersachsen.de
Pro Igel e. V.: pro-igel.de; Eichhörnchen Schutz e. V.: eichhoernchen-schutz.de
